Aktuelles


Kontakt

Günter Wallach | Steuerberater

Baroper Straße 239 b
44227 Dortmund

E-Mail: info@stb-wallach.de

Telefon: 0231 7275600
Telefax: 0231 751592

Leistungen

Buchführung und Jahresabschluss

  • Lohnbuchhaltung
    • Erstellung der monatlichen Lohnbuchhlatung
    • Erstellung der Lohn-und Gehaltsabrechnungen
    • Meldungen bei den Sozialversicherungsträgern
    • Erstellung von Beitragsnachweisen für die Krankenkassen
    • Erstellung von Lohnsteuervoranmeldungen
    • Teilnahme an Lohnsteuer-, Berufsgenossenschafts- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Finanzbuchhaltung
    • Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen
    • Unterjährige betriebswirtschaftliche Auswertungen incl. Vorjahresvergleiche
  • Anlagenbuchhaltung incl. Abschreibungsberechnung
  • Einnahme-Überschussrechnungen
  • Eröffnungsbilanzen
  • Jahresabschlüsse ( Handelsrecht / Steuerrecht )
  • Unterstützung bei Erfüllung von Veröffentlichungsvorschriften

Steuererklärungen und Durchsetzung

  • Betriebliche Steuererklärungen
  • Private Steuererklärungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Rechtsbehelfe sowie sämtlicher Schriftverkehr mit den Finanzbehörden
  • Durchführung und Mitwirkung/Unterstützung bei Betriebsprüfungen

Allgemeine Steuerberatung

  • Existenzgründungsberatung
  • Begleitung bei Unternehmensgründungen
  • Beratung Rechtformwahl
  • Steuerbelastungsvergleiche
  • Teilnahme an Finanzierungsgesprächen bei Kreditinstituten
  • Allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung
  • EDV-Organisation in der Buchhaltung

Sämtliche Leistungen werden mit Hilfe aktuellster Datenverarbeitungssoftware erstellt und dem Mandanten soweit gewünscht auch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

Honorare und Auftragsbedingungen

Es gelten für meine Leistungen die "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften.

Die Leistungen werden nach der gesetzlichen Steuerberatergebührenverordnung (StbGV) abgerechnet. Individuelle Vereinbarungen nach Zeitaufwand bzw. Pauschalhonorare sind in Sonderfällen nach Absprache möglich.